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Pflegedienstleister

Die Pflege von Inkontinenzpatienten ist eine Aufgabe, die keineswegs leicht zu bewältigen ist und der eine immer größere Bedeutung zugesprochen wird. Unser Team nimmt nun schon seit Jahren Inkontinenzversorgungen im Auftrag der Krankenkassen vor und kennt sich bestens mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen und Pflegehilfsmitteln aus. Wir wissen also nicht nur um Ihre Probleme, sondern schätzen deshalb auch besonders Ihre Arbeit.

Ein hohes Engagement und eine hervorragende Kompetenz, ermöglicht es uns, Ihre Klienten verschiedenster Kranken- & Pflegekassen und Privatkunden in Zusammenarbeit mit Ihnen bestmöglich zu Versorgen. Wir arbeiten sehr eng mit Pflegedienstleistern im häuslichen und stationären Bereich zusammen und können Ihnen somit ein "rund um sorglos Paket" anbieten.

Das bedeutet, wir können ganz individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Klienten eingehen. Sie können davon ausgehen, dass unser Service und unsere Produkte Ihre vollste Zufriedenheit finden werden. Wir arbeiten mit führenden Herstellern, fast allen Krankenkassen und allen Pflegekassen zusammen, beraten und liefern bundesweit.

Wenn Sie ein Pflegedienst, ein Pflegeheim, eine Einrichtung mit betreutem Wohnen, eine Tagespflege oder ein Betreuer von Harn- und/oder Stuhlinkontinenzpatienten sind und jemanden suchen, der sich in Zusammenarbeit mit Ihnen um Ihre Klienten kümmert, dann sind wir Ihr Ansprechpartner - egal ob es um Inkontinenzhilfen oder Pflegehilfsmittel geht.

Sie haben mit uns:

  • einen Ansprechpartner für Sie und Ihre Klienten (verschiedenster Kranken- & Pflegekassen und Privatkunden)
  • einen Ansprechpartner für Schulungen rund um die Inkontinenz (z.B. Expertenstandard)
  • alle Klienten und deren Versorgung im Überblick
  • die Möglichkeit individueller Lieferungen (diese können an Ihre Einrichtung, zu den Klienten selbst oder einer weiteren Lieferadresse gehen)

Gern stellen wir uns auch persönlich bei Ihnen vor oder stehen Ihnen telefonisch zur Seite.

Kontaktanfrage



Kosten für Inkontinenzhilfen werden nur von der Krankenkasse übernommen, wenn:


  • eine ärztlich attestierte Inkontinenz vorliegt, die mindestens eine mittlere Urin- und/oder Stuhlinkontinenz ist
  • die Verwendung von Inkontinenzhilfen im Einzelfall erforderlich und medizinisch notwendig sind, sowie der betreffenden Person dabei hilft, die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu erfüllen.


§ 12 SGB V - Wirtschaftlichkeitsgebot


  1. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
  2. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

Im Allgemeinen ist festzustellen, dass Inkontinenz meist als Folgeerkrankung auftritt. Dadurch sollte man es auch unbedingt behandeln lassen.

So erhalten Sie Inkontinenzartikel


Neben Inkontinenzhosen (Windeln mit seitlichen Klebe/Klettverschlüssen) für Erwachsene zählen auch Inkontinenzeinlagen, Inkontinenzvorlagen, Inkontinenzslips (Pants) zu den aufsaugenden Inkontinenzartikeln.
Diese können vom behandelnden Arzt (Hausarzt, Urologe, Gynäkologen usw.) per Rezept verordnet werden. Dieses Rezept können Sie im Anschluss ganz einfach im Original zusammen mit einer eventuellen gesetzlichen Zahlungsbefreiung (Kopie) mit einer Telefonnummer von Ihnen oder Ihrer Pflegeperson/Ihrem Ansprechpartner per Post bei uns einreichen.

Rezeptvorlage


Je nach Art und Schwere der Inkontinenz sind ganz unterschiedliche Hilfs- und Pflegemittel von Nöten. Aufgrund der großen Auswahl ist es manchmal nicht einfach das am besten passende Produkt zu finden, deshalb helfen wir Ihnen bei der Wahl der richtigen Inkontinenzmittel.
Wenn Sie sich also nicht sicher sein sollten, was für Sie in Frage kommt, bieten wir Ihnen unseren Inkontinenzmuster-Service an. Sie erhalten dann von uns Muster des entsprechenden Inkontinenzproduktes und können so ganz einfach und unkompliziert herausfinden, welche Artikel Ihnen am besten helfen.

Beratungsformular


Um Sie persönlich und speziell zu beraten, rufen Sie uns gerne an.

Kontaktanfrage



So erhalten Sie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel


Für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln benötigen Sie keine ärztliche Verordnung / kein Rezept. Es bedarf aber einen Antrag auf die Kostenübernahme der Versicherten mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Diesen Antrag reichen wir gerne für Sie bei Ihrer Krankenkasse ein und versorgen Sie ab dem Genehmigungszeitraum mit den gewünschten Produkten. Den Antrag auf Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel finden Sie hier.

Antrag zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (deutsch)


Antrag zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (russisch)


Um Sie persönlich und speziell zu beraten, rufen Sie uns gerne an.

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HALL-MED-CARE GmbH

Grenzstraße 19, 06112 Halle (Saale)

Telefon: +49(0)345-24980914
Mobil: +49(0)176-22676970
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